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   OLG Celle, 03.12.2019 - 2 Ws 352/19 - 2 Ws 355/19   

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https://dejure.org/2019,43380
OLG Celle, 03.12.2019 - 2 Ws 352/19 - 2 Ws 355/19 (https://dejure.org/2019,43380)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.12.2019 - 2 Ws 352/19 - 2 Ws 355/19 (https://dejure.org/2019,43380)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Dezember 2019 - 2 Ws 352/19 - 2 Ws 355/19 (https://dejure.org/2019,43380)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Betreuter im Strafvollstreckungsverfahren: Pflichtverteidiger (nach altem Recht)?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beiordnung eines Verteidigers in einem Vollstreckungsverfahren

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 30.08.2000 - 2 Ws 201/00

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren,

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2019 - 2 Ws 352/19
    Vielmehr ist erforderlich, dass kumulativ noch weitere Gesichtspunkte wie etwa ein fortgeschrittenes Lebensalter des Verurteilten, eine erhebliche psychiatrische Erkrankung (z.B. hirnorganischer Abbau, intellektuelle Minderbegabung oder eine dissoziale Persönlichkeitsstörung), eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt für den Aufgabenkreis Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten oder aber die Unterbringung des Verurteilten in einer Entziehungsanstalt hinzukommen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14.08.2003 - 2 Ss 439/03 - Beschluss vom 30.08.2000 - 2 Ws 201/00 - Beschluss vom 05.11.1999 - 2 Ws 325/99 -).
  • OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19

    Parallele Zuständigkeiten bei Jugendstrafe und Strafhaft

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2019 - 2 Ws 352/19
    Bei der Entscheidung, ob im Strafvollstreckungsverfahren wegen der Schwere des Vollstreckungsfalles ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, haben die Dauer der zu vollstreckenden Strafe sowie der Strafrest außer Betracht zu bleiben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2012- 1 Ws 234/12 - OLG Hamm, StraFo 2002, 29; OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2019 - 2 Ws 258/19 -).
  • OLG Hamm, 05.11.1999 - 2 Ws 325/99

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers für ein Strafvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2019 - 2 Ws 352/19
    Vielmehr ist erforderlich, dass kumulativ noch weitere Gesichtspunkte wie etwa ein fortgeschrittenes Lebensalter des Verurteilten, eine erhebliche psychiatrische Erkrankung (z.B. hirnorganischer Abbau, intellektuelle Minderbegabung oder eine dissoziale Persönlichkeitsstörung), eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt für den Aufgabenkreis Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten oder aber die Unterbringung des Verurteilten in einer Entziehungsanstalt hinzukommen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14.08.2003 - 2 Ss 439/03 - Beschluss vom 30.08.2000 - 2 Ws 201/00 - Beschluss vom 05.11.1999 - 2 Ws 325/99 -).
  • OLG Hamm, 14.08.2003 - 2 Ss 439/03

    Pflichtverteidigerbestellung, Unfähigkeit zur Selbstverteidigung; Unerlaubtes

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2019 - 2 Ws 352/19
    Vielmehr ist erforderlich, dass kumulativ noch weitere Gesichtspunkte wie etwa ein fortgeschrittenes Lebensalter des Verurteilten, eine erhebliche psychiatrische Erkrankung (z.B. hirnorganischer Abbau, intellektuelle Minderbegabung oder eine dissoziale Persönlichkeitsstörung), eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt für den Aufgabenkreis Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten oder aber die Unterbringung des Verurteilten in einer Entziehungsanstalt hinzukommen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14.08.2003 - 2 Ss 439/03 - Beschluss vom 30.08.2000 - 2 Ws 201/00 - Beschluss vom 05.11.1999 - 2 Ws 325/99 -).
  • OLG Hamm, 17.04.2001 - 2 Ws 85/01

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren,

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2019 - 2 Ws 352/19
    Bei der Entscheidung, ob im Strafvollstreckungsverfahren wegen der Schwere des Vollstreckungsfalles ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, haben die Dauer der zu vollstreckenden Strafe sowie der Strafrest außer Betracht zu bleiben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2012- 1 Ws 234/12 - OLG Hamm, StraFo 2002, 29; OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2019 - 2 Ws 258/19 -).
  • BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Strafgefangenen

    Auszug aus OLG Celle, 03.12.2019 - 2 Ws 352/19
    Die drei vorgenannten Merkmale sind einschränkend zu beurteilen, weil im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als im Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht (vgl. BVerfG NJW 2002, 2773).
  • BGH, 29.06.2022 - StB 26/22

    Notwendige Verteidigung im Vollstreckungsverfahren (analoge Anwendung; Aussetzung

    In entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO ist dem Verurteilten jedoch auch im Vollstreckungsverfahren ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Schwere des Vollstreckungsfalls für den Verurteilten oder besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage im Vollstreckungsverfahren dies gebieten oder der Verurteilte unfähig ist, seine Rechte sachgerecht selbst wahrzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 2008 - 2 BvR 335/08, juris Rn. 4 ff.; KG, Beschlüsse vom 14. September 2005 - 1 AR 951/05 u.a., NStZ-RR 2006, 211; vom 31. Januar 2020 - 1 ARs 4/20, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 14. September 2009 - 2 Ws 239/09, juris Rn. 11; OLG Celle, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 2 Ws 352/19 u.a., juris Rn. 12 ff.; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 27. Dezember 2005 - 1 Ws 194/05, StV 2007, 95, 96; OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. November 2020 - Ws 962/20 u.a., juris Rn. 19; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 140 Rn. 33 ff.).

    a) Weder die Dauer der bislang vollstreckten Strafe noch der zu vollstreckende Strafrest lassen den Vollstreckungsfall als so schwerwiegend erscheinen, dass eine Verteidigung notwendig im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO wäre (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 26. August 2008 - 2 BvR 335/08, juris Rn. 6; anders: OLG Celle, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 2 Ws 352/19 u.a., juris Rn. 12).

    Zwar kann die Erörterung eines kriminologischen Gutachtens im Sinne des § 454 Abs. 2 StPO gerade bei divergierenden Prognoseeinschätzungen eine Pflichtverteidigung erfordern (vgl. dazu Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 27. Dezember 2005 - 1 Ws 194/05, StV 2007, 95; OLG Hamm, Beschluss vom 14. September 2009 - 2 Ws 239/09, juris Rn. 13 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 2 Ws 352/19 u.a., juris Rn. 16; vgl. auch MüKoStPO/Thomas/Kämpfer, § 140 Rn. 41); ein solcher Fall ist vorliegend indes nicht gegeben.

  • OLG Zweibrücken, 22.11.2021 - 1 Ws 278/21

    Verfahren über einen Bewährungswiderruf: Fall notwendiger Verteidigung

    Bei der Entscheidung, ob wegen der Schwere des Vollstreckungsfalles ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, hat die Dauer der nach einem Bewährungswiderruf (noch) zu vollstreckenden Strafe außer Betracht zu bleiben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 03.12.2019 - 2 Ws 352/19, 2 Ws 355/19, juris Rn.13; Beschluss vom 10.09.2019 - 2 Ws 258/19, 2 Ws 273/19, juris Rn.27; OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2001 - 2 Ws 85/01, juris Rn.20).
  • LG Halle, 19.09.2022 - 3 Qs 104/22

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckung, vollstreckungsrechtliche Lage

    In einem Strafvollstreckungsverfahren liegt entsprechend § 140 Abs. 2 StPO ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, wenn die Schwere des Vollstreckungsfalls für den Verurteilten, besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage im Vollstreckungsverfahren oder die Unfähigkeit des Verurteilten, seine Rechte sachgemäß wahrzunehmen, dies gebieten (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage, § 140 Rn. 33, Krafczyk in: Beck'scher Online-Kommentar zur StPO, 44. Edition 01.07.2022, § 140 Rn. 51; OLG Celle, Beschluss vom 03.12 2019 - 2 Ws 352/19 - 2 Ws 355/19 -, Rn. 12; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.2019 - 2 Ws 156/19 -, Rn. 4, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Dresden, 02.01.2024 - 6 II StVK 663/23

    Pflichtverteidiger, Bestellung im Vollstreckungsverfahren

    Die drei vorgenannten Merkmale sind einschränkend zu beurteilen, weil im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als im Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 02.05.2002 - 2 BvR 613/02; OLG Celle, Beschluss vom 03.12.2019 - 2 Ws 352/19).
  • OLG Schleswig, 28.04.2020 - 2 Ws 40/20

    Die Unterbringung eines Verurteilten in einer Entziehungsanstalt rechtfertigt

    Sodann vermag der Umstand, dass für den Verurteilten nunmehr eine rechtliche Betreuung angedacht oder sogar bereits installiert wurde, für sich genommen keine erheblichen Zweifel an seiner Fähigkeit zur Selbstverteidigung zu begründen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 3. Dezember 2019-2 Ws 352/19, 2 Ws 355/19 ­, juris).
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